Werbungskosten-Rechner
Erfasse deine beruflichen Ausgaben (Pendlerpauschale, Homeoffice, Arbeitsmittel, Fortbildung, Bewerbungen u. v. m.), vergleiche die Summe mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € und erhalte eine Schätzung deiner zusätzlichen Steuerersparnis.
Trage deine Werbungskosten pro Kategorie ein (Jahresbeträge in €). Leere Felder werden als 0 gewertet.
Entfernungspauschale (0,30 € / 0,38 €/km × Pendlertage).
6 €/Tag, max. 1.260 € pro Jahr.
Laptop, Bürostuhl, Fachliteratur, Werkzeug – bis 952 € brutto sofort absetzbar.
Nur bei Mittelpunkt der Tätigkeit voll, sonst Homeoffice-Pauschale.
Kursgebühren, Fachbücher, Reisekosten zur Fortbildung.
Porto, Mappen, Fahrten, Online-Bewerbungen (Pauschal ~2,50 €/Online, ~8,50 €/Post).
Voll absetzbar.
Auswärtstätigkeiten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungen.
Ohne Nachweis 16 €/Jahr.
Steuerberatung (Arbeitnehmerteil), Rechtsschutz, Unfallkosten auf Dienstreise.
Typisch 25–42 %. Richtwert 30 % bei mittlerem Einkommen.
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag
- 1.230,00 €
- Vom Finanzamt angesetzt
- 1.230,00 €
- Zusätzlich absetzbar
- 0,00 €
- Geschätzte Steuerersparnis
- 0,00 €
Deine Werbungskosten liegen unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230,00 €. Diesen zieht das Finanzamt automatisch ab – ein Einzelnachweis lohnt sich hier steuerlich nicht.
Formel
Angesetzt = max(Σ Werbungskosten, 1.230 €) · Ersparnis = max(Σ − 1.230 €, 0) · GrenzsteuersatzDas Finanzamt setzt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € an – unabhängig davon, ob du Werbungskosten nachweist. Nur wenn deine tatsächlichen Kosten höher sind, wirkt sich die Differenz steuerlich aus. Die zusätzliche Ersparnis entspricht der Differenz multipliziert mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz.
- Σ
- Summe aller Werbungskosten
- 1.230 €
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag (2024/2025)
- Grenzsteuersatz
- Persönlicher Grenzsteuersatz (25–42 %)
Beispiele
Häufige Fragen
Was sind Werbungskosten?
Ausgaben, die im Zusammenhang mit deinem Job entstehen: Fahrten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Fortbildungen, Bewerbungen, Berufsverbände, Homeoffice, Dienstreisen. Sie mindern das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast.
Wie hoch ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag?
2024 und 2025 beträgt er 1.230 € pro Jahr. Diesen Betrag zieht das Finanzamt automatisch ab – auch ohne Nachweise. Nachweisen lohnt sich also erst, wenn deine tatsächlichen Werbungskosten diese Grenze übersteigen.
Welche Belege muss ich aufheben?
Rechnungen, Kontoauszüge, Fahrtaufzeichnungen, Fortbildungsnachweise. Belege müssen nicht mehr mit der Steuererklärung eingereicht werden, aber du musst sie im Falle einer Rückfrage vorlegen können – Aufbewahrungsfrist mindestens bis Bestandskraft des Bescheids, sicherheitshalber 4 Jahre.
Kann ich Homeoffice und Pendlerpauschale kombinieren?
Nicht am selben Tag. An Homeoffice-Tagen zählt die 6-€-Pauschale (max. 1.260 €/Jahr), an Arbeitstagen im Büro die Entfernungspauschale. Beide Beträge fließen als separate Positionen in die Werbungskosten ein.
Wie genau ist die geschätzte Ersparnis?
Es ist ein Näherungswert (Differenz × Grenzsteuersatz). Der reale Effekt hängt vom Gesamteinkommen, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ab. Für eine exakte Berechnung: Steuerprogramm oder Steuerberater nutzen.