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Brutto-Netto-Rechner

Berechne dein Nettogehalt aus dem Bruttolohn – inklusive Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen (Werte 2025).

Zeitraum
Steuerklasse
Kinder
Kirchensteuer
%

Kassenindividuell, im Schnitt 1,7 %.

Netto pro Monat
2.652,56 €
66 % vom Brutto
Brutto
4.000,00 €
Lohnsteuer
529,44 €
Rentenversicherung
372,00 €
Arbeitslosenversicherung
52,00 €
Krankenversicherung
326,00 €
Pflegeversicherung
68,00 €
Vereinfachte Berechnung (Werte 2025, Arbeitnehmeranteil, ohne Freibeträge & Zusatzeinkünfte).

Formel

Netto = Brutto − Lohnsteuer − Soli − Kirchensteuer − Sozialversicherung

Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer nach Steuerklasse, ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) abgezogen.

Brutto
Bruttolohn vor Abzügen
Lohnsteuer
Einkommensteuer je nach Steuerklasse
Soli
5,5 % der Lohnsteuer, oberhalb der Freigrenze
KiSt
8 % (BY, BW) oder 9 % der Lohnsteuer
SV
Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Beispiele

Single, Steuerklasse I
4.000 € brutto/Monat · keine Kirchensteuer · kinderlos
Ergebnis: ≈ 2.560 € netto/Monat

Werte gerundet, kassenindividueller Zusatzbeitrag 1,7 %.

Verheiratet, Steuerklasse III
5.500 € brutto/Monat · mit Kindern · 9 % Kirchensteuer
Ergebnis: ≈ 3.900 € netto/Monat

Häufige Fragen

Wie genau ist das Ergebnis?

Der Rechner nutzt die offiziellen Rechengrößen 2025 und den Einkommensteuertarif der Grundtabelle. Individuelle Freibeträge (z. B. Kinderfreibetrag, Werbungskosten über Pauschale, geldwerte Vorteile) sind nicht berücksichtigt. Das Ergebnis ist eine gute Orientierung, ersetzt aber keine offizielle Lohnabrechnung.

Welche Steuerklasse ist die richtige?

Ledige haben Steuerklasse I, Alleinerziehende II. Verheiratete können III/V oder IV/IV wählen, Steuerklasse VI gilt für Nebenjobs. Die Wahl beeinflusst den monatlichen Nettoauszahlungsbetrag, nicht die Jahressteuerlast.

Warum wird Solidaritätszuschlag manchmal mit 0 € angezeigt?

Seit 2021 gilt eine hohe Freigrenze. Für Alleinstehende fällt Soli erst ab etwa 18.130 € Lohnsteuer pro Jahr an, bei Zusammenveranlagung entsprechend höher.

Zählt der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung mit?

Nein. Angezeigt wird nur der Arbeitnehmeranteil, der tatsächlich vom Bruttolohn abgezogen wird. Der Arbeitgeber trägt ungefähr denselben Anteil zusätzlich.

Quellen: BMF – Rechengrößen der Sozialversicherung 2025

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