Überstundenrechner
Berechne die Bruttovergütung deiner Überstunden – aus Monats- oder Stundenlohn, mit individuellem Zuschlag (25 %, 50 %, 100 %) und Auswertung pro Monat oder Jahr.
Anzahl der Überstunden pro Monat – die Auswertung skaliert auf den gewählten Zeitraum.
Üblich: 25 % (werktags), 50 % (Sonntag), 100 % (Feiertag).
- Bruttostundenlohn
- 17,31 €
- Überstunden gesamt
- 10 Std.
- Grundvergütung
- 173,08 €
- Zuschlag
- +43,27 €
- Monatsstunden (Basis)
- 173.3 Std.
Formel
Vergütung = Stundenlohn × (1 + Zuschlag) × AnzahlDer Grundstundenlohn ergibt sich aus Monatslohn × 12 / (Wochenstunden × 52). Für jede Überstunde wird der Stundenlohn um den Zuschlag erhöht und mit der Anzahl der Überstunden multipliziert.
- Stundenlohn
- Bruttolohn pro vertraglicher Arbeitsstunde
- Zuschlag
- Prozentualer Aufschlag (z. B. 25 %)
- Anzahl
- Anzahl der Überstunden im Zeitraum
Beispiele
Häufige Fragen
Muss der Arbeitgeber Überstunden bezahlen?
Nur wenn Arbeits- oder Tarifvertrag das vorsehen. Häufig sind Überstunden mit dem Gehalt abgegolten – hier gibt es enge gesetzliche Grenzen. Alternativ ist ein Ausgleich in Freizeit üblich.
Wie hoch ist ein üblicher Zuschlag?
Typisch sind 25 % an Werktagen, 50 % an Sonntagen und 100 % an gesetzlichen Feiertagen. Verbindlich ist immer die Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag.
Wie berechnet sich der Stundenlohn?
Aus dem Monatslohn × 12 geteilt durch die vertraglichen Jahresstunden (Wochenstunden × 52). Bei 40 Std./Woche entspricht ein Monatslohn von 3.000 € etwa 17,31 €/Stunde.
Sind Steuern berücksichtigt?
Nein. Der Rechner zeigt Bruttowerte. Auf ausgezahlte Überstunden fallen die üblichen Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabzüge an – Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge sind unter bestimmten Grenzen steuerfrei.
Was gilt bei Teilzeit?
Mehrarbeit von Teilzeitkräften bis zur Vollzeit-Grenze wird meist ohne Zuschlag vergütet. Der Rechner funktioniert für Teilzeit genauso – trage die vertraglichen Wochenstunden ein.