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Überstundenrechner

Berechne die Bruttovergütung deiner Überstunden – aus Monats- oder Stundenlohn, mit individuellem Zuschlag (25 %, 50 %, 100 %) und Auswertung pro Monat oder Jahr.

Lohnbasis
Std.
Zeitraum Überstunden
Std.

Anzahl der Überstunden pro Monat – die Auswertung skaliert auf den gewählten Zeitraum.

%

Üblich: 25 % (werktags), 50 % (Sonntag), 100 % (Feiertag).

Vergütung Überstunden pro Monat
216,35 €
21,63 € / Überstunde
Bruttostundenlohn
17,31 €
Überstunden gesamt
10 Std.
Grundvergütung
173,08 €
Zuschlag
+43,27 €
Monatsstunden (Basis)
173.3 Std.
Bruttowerte vor Steuern und Sozialabgaben. Ob und wie Überstunden vergütet werden, regelt dein Arbeits- oder Tarifvertrag.

Formel

Vergütung = Stundenlohn × (1 + Zuschlag) × Anzahl

Der Grundstundenlohn ergibt sich aus Monatslohn × 12 / (Wochenstunden × 52). Für jede Überstunde wird der Stundenlohn um den Zuschlag erhöht und mit der Anzahl der Überstunden multipliziert.

Stundenlohn
Bruttolohn pro vertraglicher Arbeitsstunde
Zuschlag
Prozentualer Aufschlag (z. B. 25 %)
Anzahl
Anzahl der Überstunden im Zeitraum

Beispiele

10 Überstunden mit 25 %
3.000 €/Monat · 40 Std./Woche · 10 Überstunden · 25 %
Ergebnis: ≈ 216,35 € brutto
Sonntagsarbeit
20 €/Std. · 8 Überstunden · 50 %
Ergebnis: = 240 € brutto
Jährliche Auswertung
3.500 €/Monat · 40 Std. · 5 Ü-Std./Monat · 25 %
Ergebnis: ≈ 1.514 € brutto pro Jahr

Häufige Fragen

Muss der Arbeitgeber Überstunden bezahlen?

Nur wenn Arbeits- oder Tarifvertrag das vorsehen. Häufig sind Überstunden mit dem Gehalt abgegolten – hier gibt es enge gesetzliche Grenzen. Alternativ ist ein Ausgleich in Freizeit üblich.

Wie hoch ist ein üblicher Zuschlag?

Typisch sind 25 % an Werktagen, 50 % an Sonntagen und 100 % an gesetzlichen Feiertagen. Verbindlich ist immer die Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag.

Wie berechnet sich der Stundenlohn?

Aus dem Monatslohn × 12 geteilt durch die vertraglichen Jahresstunden (Wochenstunden × 52). Bei 40 Std./Woche entspricht ein Monatslohn von 3.000 € etwa 17,31 €/Stunde.

Sind Steuern berücksichtigt?

Nein. Der Rechner zeigt Bruttowerte. Auf ausgezahlte Überstunden fallen die üblichen Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabzüge an – Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge sind unter bestimmten Grenzen steuerfrei.

Was gilt bei Teilzeit?

Mehrarbeit von Teilzeitkräften bis zur Vollzeit-Grenze wird meist ohne Zuschlag vergütet. Der Rechner funktioniert für Teilzeit genauso – trage die vertraglichen Wochenstunden ein.

Quellen: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

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