🧾Steuern

Arbeitsmittel-Absetzungsrechner

Berechne, wie du Laptop, Bürostuhl, Werkzeug & Co. als Arbeitnehmer oder Selbstständiger von der Steuer absetzt – mit beruflichem Nutzungsanteil, Prüfung der GWG-Grenze (800 € netto), Sofortabzug für Computerhardware sowie linearer AfA inklusive monatsgenauer Verteilung im Kaufjahr.

Anschaffungskosten des Arbeitsmittels.

Preisangabe
%

Anteil, den du das Gerät beruflich nutzt. Bei > 90 % gilt es meist als voll beruflich.

Setzt die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle. Computer & Software: seit 2021 1 Jahr (BMF).

Jahre

Bei GWG (netto ≤ 800 €) und Computerhardware/Software ist Sofortabzug möglich.

Monat

1 = Januar. Die AfA im ersten Jahr wird monatsgenau (pro rata temporis) aufgeteilt.

%

Typisch 25 – 42 %. Richtwert 30 % bei mittlerem Einkommen.

AfA über 3 Jahre
1.200,00 €
Verteilung linear über Nutzungsdauer
Kaufpreis brutto
1.200,00 €
Kaufpreis netto
1.008,40 €
GWG-Grenze (netto / brutto)
800,00 € / 952,00 €
Absetzbare Basis
1.200,00 €
Ersparnis Jahr 1
120,00 €
Gesamte Steuerersparnis
360,00 €
Abschreibungsverlauf
JahrMonateAfA-Betrag
Jahr 112400,00 €
Jahr 212400,00 €
Jahr 312400,00 €
Werte 2024/2025. Grenzen und AfA-Tabellen nach § 7 EStG / BMF. Die Steuerersparnis ist eine Näherung (Basis × Grenzsteuersatz).

Formel

Basis = Kaufpreis · beruflicher Anteil · AfA/Jahr = Basis / Nutzungsdauer (pro rata temporis)

Arbeitsmittel mit einem Nettopreis bis 800 € (952 € brutto) sind geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und können im Kaufjahr sofort komplett abgesetzt werden. Computerhardware und Software werden seit 2021 (BMF-Schreiben) ebenfalls mit einer Nutzungsdauer von 1 Jahr sofort abgeschrieben. Alle anderen Arbeitsmittel werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben (§ 7 EStG). Im Kaufjahr erfolgt die AfA monatsgenau ab dem Kaufmonat; die restlichen Monate fallen ins letzte Abschreibungsjahr. Wird das Arbeitsmittel nicht ausschließlich beruflich genutzt, ist nur der berufliche Anteil absetzbar.

Kaufpreis
Brutto-Anschaffungskosten inkl. USt
beruflicher Anteil
Berufliche Nutzung in % (≥ 90 % gilt meist als voll beruflich)
GWG-Grenze
800 € netto / 952 € brutto (2024/2025)
Nutzungsdauer
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer laut amtlicher AfA-Tabelle
Grenzsteuersatz
Persönlicher Grenzsteuersatz (typisch 25 – 42 %)

Beispiele

Laptop – Sofortabzug
1.200 € brutto · 100 % beruflich · 1 Jahr Nutzungsdauer
Ergebnis: 1.200 € sofort absetzbar · ≈ 360 € Ersparnis (30 %)
Bürostuhl – GWG
800 € brutto · 100 % beruflich
Ergebnis: ≙ 672 € netto → GWG, sofort komplett absetzbar
Schreibtisch – AfA 13 Jahre
1.800 € brutto · 90 % beruflich · Kauf Juli
Ergebnis: ≈ 62 € AfA in Jahr 1 · ≈ 124 €/Jahr in Folgejahren

Häufige Fragen

Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)?

Arbeitsmittel mit Anschaffungskosten bis 800 € netto (952 € brutto). Sie dürfen im Kaufjahr in voller Höhe abgesetzt werden – ohne Verteilung über die Nutzungsdauer. Für Arbeitnehmer zählt in der Regel der Bruttopreis, weil sie keinen Vorsteuerabzug haben.

Warum werden Computer und Software auf 1 Jahr abgeschrieben?

Mit dem BMF-Schreiben vom 22.02.2022 wurde die Nutzungsdauer für Computerhardware (Laptop, PC, Bildschirm, Peripherie) und Software steuerlich auf 1 Jahr festgesetzt. In der Praxis wirkt das wie ein Sofortabzug – unabhängig vom Kaufpreis.

Was bedeutet der berufliche Anteil?

Nutzt du das Arbeitsmittel auch privat, ist nur der berufliche Anteil absetzbar. Bei einem beruflichen Anteil ≥ 90 % erkennt das Finanzamt in der Regel die vollen Kosten an, darunter wird anteilig gekürzt. Der Anteil sollte plausibel geschätzt und dokumentiert werden.

Wie funktioniert die AfA bei unterjährigem Kauf?

Im Kaufjahr wird monatsgenau abgeschrieben (pro rata temporis). Beispiel: Ein Möbelstück mit 13 Jahren Nutzungsdauer, gekauft im Juli, wird im ersten Jahr nur für 6 Monate abgeschrieben, im letzten Jahr entsprechend für die fehlenden 6 Monate.

Welche Nutzungsdauern gelten typisch?

Computer & Software: 1 Jahr · Smartphone: 5 Jahre · Drucker/Peripherie: 3 Jahre · Werkzeug: 5 Jahre · Bürostuhl und Schreibtisch: 13 Jahre. Verbindliche Werte stehen in den amtlichen AfA-Tabellen des BMF.

Quellen: § 6 Abs. 2 EStG – GWG-Regelung, § 7 EStG – Absetzung für Abnutzung, BMF-Schreiben zur Nutzungsdauer Computerhardware

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